Mietmängel sind oft ein Ärger für Mieter und auch Vermieter. Sind es doch für den Mieter eher Eingriffe in seine Lebensqualität, haben Mietmängel meistens finanzielle Auswirkungen auf den Vermieter. Oft kommt es genau deswegen zu Verzögerungen, weil der Vermieter die Behebung der Mängel hinauszögert, um auf Zeit zu Spielen.
Nach einem aktuellen Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mietmangelbeseitigung zu veranlassen. Laut BGH ist das Zurückbehaltungsrecht rechtmäßig, wenn regelmäßig der Mangel beim Vermieter angezeigt wird. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.
(BGH VIII ZR 330/09 WuM 2011,12 vom 3.11.2010)