Umgestürzte Bäume, beschädigte Häuser und Autos: Immer häufiger richten Unwetter in Deutschland gewaltige Schäden an. Vor allem im Sommerhalbjahr besteht eine erhöhte Gefahr für Unwetter mit Starkniederschlägen und Überschwemmungen. Langfristig soll die Anzahl solcher extremer Wetterereignisse weiter steigen. Gab es um 1950 durchschnittlich acht bis zehn solcher Wetterlagen im Jahr, sind es heute im Schnitt zwischen neun und 15 – ein Anstieg von etwa 20 Prozent. Das Sturmtief „Ela“, das Anfang Juni 2014 über Deutschland hinweggezogen ist, hat zu rund 650 Millionen Euro Schadenskosten geführt. Damit ist „Ela“ der zweitteuerste Sommersturm der vergangenen eineinhalb Jahrzehnte. Hausbesitzer tun deshalb gut daran, Haus und Garten frühzeitig sturmsicher zu machen. Gerade Bäume können bei einem heftigen Gewitter zur Gefahr werden. Wie sich Schäden vermeiden lassen, erläutern die Experten der ERGO Versicherungsgruppe und geben praktische Tipps für Haus- und Garteneigentümer.
Sind die Bäume im Garten gewitterfest?
Das hochsommerliche Glück ist in unseren Breitengraden leider oft nur von kurzer Dauer: Wärmegewitter mit heftigen Stürmen sorgen rasch wieder für Abkühlung – und bei Haus- und Garteneigentümern immer häufiger auch für Ernüchterung. „Denn von alten oder morschen Bäumen kann eine große Gefahr ausgehen”, warnt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Ab Windstärke 7 – das entspricht etwa 50 bis 61 km/h – fangen Bäume schon an, sich kräftig zu bewegen. Bei Windstärke 10 sprechen Meteorologen von einem schweren Sturm, der mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h und mehr über das Land fegt und dabei ganze Bäume entwurzeln kann. Expertenschätzungen zufolge können sich die Kosten für die Räumung eines umgestürzten Baumes – abhängig von der Zugänglichkeit der Stelle und den eingesetzten Maschinen – auf bis zu 2.000 Euro belaufen. Für Eigentümer eines Grundstücks mit älterem Baumbestand ist es daher ratsam, Stamm und Krone zweimal im Jahr zu kontrollieren. Wie standfest und stabil ist der Stamm? Sind Äste morsch geworden? „Am besten erfolgt die Kontrolle einmal im Sommer, wenn der Baum voll belaubt ist und einmal im Winter, im kahlen Zustand”, erklärt die D.A.S. Expertin. Die regelmäßige Überprüfung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, reduziert aber das Haftungsrisiko des Grundstücksbesitzers für den Fall, dass ein Baum umstürzt oder herabfallende Äste fremdes Gut beschädigen. „Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt die Baumschau gleich von einem Fachmann durchführen”, so Michaela Zientek. Die Rechtsprechung ist hier nämlich nicht einheitlich: So hat einerseits das Landgericht Magdeburg 2012 in einem Fall (Az. 9 O 757/10) entschieden, dass die Begutachtung durch einen Laien nicht ausreicht. Andererseits erachtet das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-9 U 38/13) die Baumschau durch einen Fachmann nicht als verpflichtend.
Dürfen Grundstückseigentümer ihre Bäume fällen?
Auch wenn feststeht, dass ein Baum aufgrund von Schäden oder Erkrankungen eine Gefahr darstellt, ist manchmal fraglich, ob der Grundstückseigentümer ihn einfach fällen darf. Die D.A.S. Juristin rät deshalb: „Garteneigentümer sollten vorab immer klären, ob der fragliche Baum durch eine gemeindliche Baumschutzsatzung geschützt ist.” Derartige Satzungen beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz und schützen meist Bäume mit einem gewissen Mindest-Stammumfang. Unterliegt der Baum einer Baumschutzsatzung, können Eigentümer eine Ausnahmegenehmigung für das Fällen oder den Rückschnitt einholen. In der Regel wird diese erst erteilt, wenn sich ein Mitarbeiter der Behörde davon überzeugt hat, dass der Baum tatsächlich krank oder umsturzgefährdet ist. Informationen hierzu erhalten Betroffene bei ihrer Gemeinde oder dem Landkreis (Abteilung: Untere Naturschutzbehörde).
Herabfallende Äste, umstürzende Bäume – welche Versicherung tritt bei Gewitterschäden ein?
Angesichts der Zerstörungen, die extreme Wetterereignisse mit zunehmender Häufigkeit hinterlassen, fragen sich viele Haus- und Grundbesitzer, ob ihre Versicherung sie vor den finanziellen Folgen eines solchen Unwetters schützt. „Eine universale Versicherung für Sturmschäden gibt es leider nicht“, erklärt Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO. „Es kommt auf die Art des Schadens an, die Ursache und, wie so oft, auf den Einzelfall.“ Schäden am eigenen Haus sind generell durch die Gebäudeversicherung gedeckt – wenn Sturmschäden hier explizit mitversichert sind, zahlt die Versicherung ab Windstärke 8 (ab 62 km/h) für beschädigte Fassaden, eingestürzte Schornsteine oder fortgewehte Ziegel. Gegen solche gefährlichen „Geschosse“ sind Hausbesitzer meistens machtlos, haften aber im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für den dadurch entstehenden Schaden. „Mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist zumindest das finanzielle Risiko aus der Welt“, gibt Rolf Mertens Entwarnung. Übrigens: Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für das selbst bewohnte Einfamilienhaus ist bereits in einer Privat-Haftpflichtversicherung enthalten. Schäden am eigenen Auto, wie Beulen oder eingeschlagene Scheiben durch herabfallende Äste, Ziegel oder Hagelkörner deckt wiederum die Kaskoversicherung ab. Für Schäden an der Inneneinrichtung ist die Hausratversicherung zuständig. Zur Vorbereitung auf die Unwettersaison gehört also auch ein kritischer Blick in die Versicherungsunterlagen. Grundsätzlich gilt: Im Schadensfall die jeweilige Versicherung möglichst schnell informieren und Schäden sorgfältig dokumentieren, am besten mit Fotos. Rechtzeitige Information zu drohenden Unwettern bietet ERGO mit dem kostenlosen Frühwarn-Dienst, den Verbraucher auf www.ergo.de abonnieren können.
Checkliste:
Maßnahmen zur Absicherung bei Sommergewittern
ü Regelmäßige Baumschau durchführen und Sicherheit prüfen (evtl. von einem Sachverständigen)
ü Gegebenenfalls gefährliche Bäume fällen oder zurückschneiden
ü Zuvor bei Gemeinde oder Landkreis informieren, ob die Bäume besonders geschützt sind
ü Falls erforderlich Sondergenehmigung zum Fällen einholen
ü Versicherungsverträge prüfen:
o Besteht eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (für das selbst bewohnte Einfamilienhaus über die Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert)?
o Besteht eine Kasko-Versicherung für Schäden am eigenen Auto?
o Beinhalten Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung den Schutz vor Sturm- und weiteren Elementarschäden?
ü Im Schadensfall die Versicherung sofort informieren und den Schaden dokumentieren (z.B. mit Fotos)
ü Kostenlosen Frühwarn-Dienst abonnieren, zum Beispiel auf ergo.de: Informiert direkt per SMS über drohende Unwetter
Quellennachweis: ERGO Versicherung