Für die meisten von uns ist der Bau eines Eigenheims das größte finanzielle Projekt ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, die möglichen Kosteneinsparungen zu kennen. Steuervorteile sind schließlich auch eine Art Entlastung. Wenn Sie strategisch vorgehen und alle Ihre Rechnungen sorgfältig abdecken, kann dies Ihre Steuerbelastung – bestenfalls sogar über mehrere Jahre – drastisch reduzieren, was dann den nötigen Spielraum für eventuell noch anfallende Kosten lässt, zum Beispiel für die Gestaltung von Gärten oder Innenräume. Es lohnt sich daher, sich beim Hausbau mit dem Thema Steuerabzug auseinanderzusetzen.
Können Steuern beim Hausbau abgesetzt werden?
Wenn beim Hausbau etwas von der Steuer abgesetzt werden muss, geschieht dies über sogenannte Werbeausgaben, die derzeit 1200 Euro pro Jahr betragen, d. h. maximal 1200 Euro von der Steuer abgesetzt werden können. Beim Hausbau stellt sich die Frage, warum es sinnvoll ist, die entsprechenden Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen: Jedes Jahr wird zusätzlich 1.200 Euro an Steuern eingespart.
Spezifische Kosten können von den Werbeausgaben abgezogen werden, die dazu dienen, Handwerker zu entlohnen, die im Gebiet eines bestehenden Haushalts tätig sind. Daraus folgt, dass die Lohnkosten nur dann von der Handwerkerrechnung abzugsfähig sind, wenn die in Rechnung gestellten Arbeiten in den Räumlichkeiten der bestehenden Familie ausgeführt werden. Die Kosten für Fertighäuser sowie für Massivhäuser können jedoch in keiner Weise abgezogen werden.
Homeoffice lässt sich steuerlich absetzen
Ausgaben für das Homeoffice und dessen Einrichtung sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Steht für das Unternehmen oder die berufliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind Homeoffice-Kosten bis maximal 1.250 Euro pro Jahr abzugsfähig. Ist der Raum Dreh- und Angelpunkt aller betrieblichen oder beruflichen Aktivitäten, sind die Kosten des Raums und seiner Ausstattung voll abzugsfähig.
Wenn Sie zum Beispiel in der Lohnbuchhaltung arbeiten und dafür extra beim Hausbau ein Büro eingeplant haben, sind sowohl die Bau- also auch die anfallenden Betriebskosten komplett absetzbar. Aber Achtung: Das geht nur, wenn das Arbeitszimmer den gesamten Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Ist dies nicht der Fall, gibt es abweichende Regelungen.