Rasen mähen, pflanzen und säen – so schützen sich Hobbygärtner vor Unfallfolgen
Unter freiem Himmel zu arbeiten, ist für passionierte Hobbygärtner das größte Vergnügen. Gerade wenn im Frühling oder im Herbst gepflanzt wird, macht das Gärtnern, Planen und Jäten viel Freude. Der Umgang mit Schaufel, Axt und Gartenschere ist allerdings nicht ganz ungefährlich. Ein Sturz von der Leiter ist schnell passiert, und wer mit spitzen Gegenständen – oft in ungewohnter Weise – hantiert, trägt ebenfalls ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Schätzungen zufolge passieren etwa 200.000 Unfälle jährlich in deutschen Gärten. Es sind nicht nur Erwachsene, die verunglücken, sondern auch Kinder. Sie müssen insbesondere vor Pflanzenschutzmitteln, Giftpflanzen und vor dem Ertrinken im Gartenteich bewahrt werden.
Invaliditätsleistungen, Unfallrente oder Tagegeld
Hobbygärtner sind im Gegensatz zu angestellten Gärtnern nicht gesetzlich unfallversichert. Für den Fall der Fälle ist es deshalb ratsam, sich mit einer privaten Unfallversicherung finanziell abzusichern. „Eine private Unfallversicherung kann Invaliditätsleistungen, Unfallrente oder Tagegeld umfassen“, erklärt Horst Fritz von der Nürnberger Versicherungsgruppe. „Unser Unfallschutz gewährt beispielsweise schon ab einer Invalidität von 40 Prozent eine lebenslange, monatliche Unfallrente und verdoppelt die Leistung ab 70 Prozent Invalidität. Außerdem enthält er ein Krankenhaustagegeld, das bis zu fünf Jahre gezahlt wird.“ Für Hobbygärtner sei es zudem besonders interessant, wenn beispielsweise eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbiss mitversichert sei. Denn diese kann unter Umständen zu langen Krankenhausaufenthalten führen. Mehr Informationen gibt es unter www.nuernberger.de.
Vor Krankheiten schützen
Auch ein ausreichender Tetanusimpfschutz ist gerade bei der Gartenarbeit wichtig. Zu leicht zieht man sich kleine Verletzungen zu. Selbst wenn man nur ein Beet umgräbt oder die Pflanzen wässert, kann es zu kleinsten, oft unbemerkten Wunden kommen, in die Bakterien eindringen können. Die Tetanusimpfung sollte alle zehn Jahre aufgefrischt werden, bei Menschen ab 60 Jahren sogar schon alle fünf Jahre. Vor Zecken, die FSME und Borreliose übertragen, kann man sich auch durch helle Kleidung, auf der die Tiere leichter zu bemerken sind, schützen. Arme und Beine sollten bedeckt und Insektenschutzmittel verwendet werden. Zudem kann man sich gegen FSME impfen lassen.