Von Legionellen im Trinkwasser haben 71 Prozent der Deutschen schon einmal gehört, jedoch haben nur zehn Prozent Angst davor, sich über das deutsche Leitungswasser mit Legionellen zu infizieren. Das ergab eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Energiemanagers Techem. Dabei erkranken in Deutschland jedes Jahr schätzungsweise 20.000 Menschen durch Legionellen. Der Bundesrat will dem entgegenwirken: Im November 2012 verabschiedete er eine neue Trinkwasserverordnung und nimmt damit Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften in die Pflicht. Bis Ende Dezember 2013 müssen sie ihre Trinkwasseranlagen von einem akkreditierten Labor auf Legionellen untersuchen lassen. Nach der Erstprüfung in diesem Jahr folgen alle drei Jahre erneute Prüfungen.
Vermieter sollten jetzt handeln
Für Vermieter gilt als Stichtag der 31. Dezember 2013 – bis zu diesem Datum muss eine professionelle Legionellenprüfung in ihrem Haus erfolgt sein. Empfehlenswert ist es, sich rechtzeitig zu kümmern und einen Termin für die Probeentnahme zu vereinbaren, da die Nachfrage besonders zum Ende des Jahres stark zunehmen wird. Zudem sollten Vermieter für die Überprüfung des Trinkwassers in ihren Gebäuden ausreichend Zeit einplanen. Allein der aufwändige Analyseprozess im Labor kann bis zu 14 Tage dauern.
Um die Legionellenprüfung koordiniert und fristgerecht durchzuführen, sollten sich Vermieter an qualifizierte Dienstleister wenden, die Wasserproben entnehmen und in einem akkreditierten Labor untersuchen lassen. Ein umfassendes Dienstleistungsangebot bietet beispielsweise das Analyse-Unternehmen SGS, das Wasserprüfungen bereits seit vielen Jahren im SGS Institut Fresenius für öffentliche Gebäude, Sportstätten sowie Hotels durchführt.
Beim Duschen können Legionellen durch das Einatmen von Wasserdampf in den menschlichen Organismus gelangen – besonders bei älteren Menschen besteht ein Risiko.
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Alles aus einer Hand
„Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Techem bieten wir Vermietern ein umfassendes Leistungspaket zur Legionellenprüfung. Von der Probenahme über die Analyse bis zur Beratung im Falle einer Überschreitung des Grenzwertes bekommen Vermieter von uns alles aus einer Hand“, erklärt Hellmuth Simon, Wasserprüf-Experte beim SGS Institut Fresenius in Taunusstein. Der Mieter selbst muss zwar keinen gesetzlichen Pflichten nachkommen, kann sich aber beim Vermieter erkundigen, ob bereits eine Legionellenprüfung stattgefunden hat – und mit welchem Ergebnis. „Wichtig ist es, einen Legionellenbefall rechtzeitig zu erkennen und dann die Ursache für die Legionellenbildung zu beseitigen, beispielsweise ein stillgelegtes Wasserrohr oder Leitungen, in denen Wasser zu lange steht. Mieter sollten achtsam werden, wenn sie zu niedrige Warmwassertemperaturen feststellen. All dies kann einen Legionellenbefall verursachen. Nur wenn man hier aktiv entgegenwirkt, kann eine langfristige Sicherheit vor Legionellen gewährleistet werden“, betont der Wasserprüf-Experte Hellmuth Simon.
Für Fragen zur Legionellenprüfung gibt es von Techem eine kostenfreie Telefon-Hotline unter 0800-2779922.