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Grillen im eigenen Garten: So vermeiden Sie Ärger

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Gemütlich mit Freunden zu grillen und anschließend gemeinsam Fußball zu schauen gehört für viele zur WM dazu. Der eigene Garten ist dabei oftmals beliebter Austragungsort für die Grillparty. Doch damit verbundener Geruch und Lärm können auch den entspanntesten Nachbarn auf die Palme bringen. Was erlaubt ist und wie sich Ärger vermeiden lässt, erklärt die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W).

Gemeinsames Grillen macht Spaß. Damit kein Ärger mit den Nachbarn entsteht, sollte man ein paar Regeln beachten.                                         Foto: Wüstenrot Bausparkasse
Gemeinsames Grillen macht Spaß. Damit kein Ärger mit den Nachbarn entsteht, sollte man ein paar Regeln beachten.
Foto: Wüstenrot Bausparkasse

Feste Bestimmungen zum Grillgenuss im eigenen Garten gibt es vom Gesetzgeber nicht. Jedoch ist das Gebot der Rücksichtnahme im nachbarschaftlichen Zusammenleben oberstes Prinzip. Fühlt sich ein Nachbar durch sehr häufiges Brutzeln gestört, kann er gegebenenfalls gerichtlich gegen den Griller vorgehen. Zudem kann die Polizei das Grillen untersagen und mit Bußgeldern drohen.

Deshalb ist es wichtig, dass Eigentümer ihre Nachbarn rechtzeitig über das Vorhaben informieren. Außerdem sollte der Grill so ausgerichtet sein, dass kein Qualm in die Wohnräume und insbesondere nicht in die Schlafräume des Nachbarn eindringt. Dazu sollte er so weit wie möglich vom Nachbarhaus entfernt platziert sein.

Während Grillsaison gelten gesetzliche Vorschriften zur Lärmbelästigung

Auch die Häufigkeit des Grillvergnügens ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings gibt es dazu gerichtliche Einzelentscheidungen, die besagen, dass nur einmal im Monat gegrillt werden darf. Allgemein gilt: Innerhalb der gesetzlichen Vorschriften müssen die Nachbarn die Grillpartys dulden. Während der Grillsaison gilt deshalb dieselbe Regel wie in der übrigen Zeit des Jahres: Ab 22 Uhr ist die Geräuschkulisse auf Zimmerlautstärke zu reduzieren und die Feier sollte gegebenenfalls nach drinnen verlegt werden.

Wer unter allen Umständen Ärger mit seinen Nachbarn vermeiden möchte, sollte auf einen Elektrogrill ausweichen. Dieser verursacht keinen Qualm und gibt damit wenig Anlass für Beschwerden. Allein über Fleischgeruch während des Grillens dürfen sich Nachbarn nicht beschweren.

Berücksichtigen Grillfreunde die Bedürfnisse ihres Umfelds, spricht also nichts gegen eine fröhliche Grillparty. Ein letzter Tipp: Wer seine Nachbarn zu der Feier einlädt, kann Beschwerden oft von vornherein eindämmen.

 

Bild- und Textnachweis: Dr. Rainer Christian Rudolf, Wüstenrot & Württembergische AG

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