Grundstücke und Verkehrsflächen sind häufig luftdicht und wasserdicht von einem Bodenbelag aus Asphalt, Beton oder Pflastersteinen abgedeckt. Dadurch kann Regenwasser oftmals kaum in die Erde versickern. Das Grundwasser wird nicht aufgefüllt. Der Gasaustausch des Bodens mit der Luft ist beeinträchtigt. Unfruchtbarkeit und ausbleibende Neubildung der Böden sind die Folge. Außerdem staut sich bei Starkregen das Wasser an der Oberfläche. Dies führt zu örtlichen Überflutungen von Flächen, Wegen und Gebäuden. „Um die natürlichen Bodenfunktionen als wichtigen Beitrag zum Umweltschutz wiederherzustellen und Böden vor Überflutung zu schützen, sollten Grundstücks- und Eigenheimbesitzer über geeignete Maßnahmen zur Entsiegelung ihrer Bodenflächen nachdenken“, rät das Projekt Klimafolgen und Grundstücksentwässerung (KluGe) der Verbraucherzentrale NRW. „Unter sachgerechter Anleitung und mit geeigneten Tipps zu den Einsparpotenzialen ist die Entsiegelung des eigenen Grund und Bodens kein gewagtes Unterfangen, sondern ein zu stemmender Beitrag zum Umweltschutz“, so das Projektteam KluGe. Nachfolgend einige Informationen und Tipps hierzu:
- Ermittlung des Tätigkeitsbedarfs: Ärgern sich Hauseigentümer über versiegelte Flächen, haben sie dadurch Stauwasser und Überflutung erlebt, sollte über eine Entsiegelung nachgedacht werden. Dies kann etwa das vollständige Entfernen von versiegelnd wirkenden Schichten, das vollständige und teilweise Entfernen von Tragschichten und Aufschüttungen oder die Lockerung verdichteter Schichten und Behebung von Bodenverdichtung sein.
- Mix an Eigenleistung und fachmännischer Hilfe: Eigentümer können versiegelte Wege und Straßen auf ihrem Grundstück sowie Flächen von Haus-, Hof und Vorgärten mit Hacke und Schaufel selbst entsiegeln. Pflaster, Schotter, Kies oder Splitt kann mit eigenem Körpereinsatz entfernt werden. Der Abbau von Beton- und Asphaltdecken ist hingegen meist Sache eines Fachbetriebs, da beim Auf- und Abbruch schweres Gerät zum Einsatz kommt.
- Durchlässige Bodenbeläge: Damit das Regenwasser künftig seinen Weg in den Boden zum Grundwasser findet, eignen sich Rasen, Schotterrasen, durchlässiger Kies, Holzhäcksel, Holzroste, Rasengittersteine oder Pflaster mit offenen Zwangsfugen als versickerungsfähige Alternativen. Ein Schotterrasen ist jedoch nicht zu verwechseln mit einem Schottergarten, der durch unterliegende Folien oder Vliese überhaupt keine Versickerung ermöglicht und somit keine sinnvolle Umgestaltung darstellt.
- Kosten: Abbruch und Entsorgung der Bodenbeläge sowie die Kosten der neuen Gestaltung können ins Geld gehen. Zur Entsiegelung von Flächen bieten einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen Förderungshilfen an. Entsiegelungswillige sollten sich bei ihrer Kommune danach erkundigen und auch erfragen, ob es bei der Gestaltung von Vorgärten Vorgaben gibt, zum Beispiel durch eine Vorgartensatzung. Ein weiterer Bonus winkt bei den Abwassergebühren: Für entsiegelte Flächen werden auf Antrag im Gegensatz zu versiegelten keine Niederschlagswassergebühren fällig!
Das Projekt Klimafolgen- und Grundstücksentwässerung (KluGe) berät Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen bei Fragen zum Umgang mit anfallendem Abwasser, zum Schutz vor Nässe bei Starkregen und rund um die Prüfung und Sanierung von Abwasserleitungen – individuell und kostenfrei. Kontakt unter der Rufnummer 0211/3809-300, montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr oder online unter abwasser@verbraucherzentrale.nrw.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW