Ob Dämmung von Außenwänden, Fensteraustausch, Lüftungseinbau oder Heizungserneuerung – ein Spezialist kennt alle Möglichkeiten und weiß, welche Maßnahmen tatsächlich sinnvoll sind. (Foto: epr/KfW Bankengruppe)
Klar: Wissen ist Macht, aber manchmal ist es auch sinnvoll, zu erkennen, dass das nötige Fachwissen fehlt. Das ist kein Grund zu verzweifeln, sondern höchstens ein Anlass, sich an jemanden zu wenden, der diese „Wissenslücke“ füllen kann. Zum Beispiel, wenn es um energetische Sanierung geht. Den meisten fallen dabei sicher gleich die Themen Dämmung und Fensteraustausch ein. Allerdings wissen bestimmt die wenigsten, was für Möglichkeiten es noch gibt und wie die unterschiedlichen Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden. Wer sich entscheidet, einen Spezialisten zu Rate zu ziehen, kann davon gleich doppelt profitieren.
Die KfW schafft mit ihrem Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ finanzielle Anreize für Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie in energetischer Hinsicht auf den neusten Stand bringen wollen. Sanierungsmaßnahmen – wie etwa die Dämmung von Außenwänden, Keller- und Geschossdecken, Heizungserneuerung, Fensteraustausch oder Lüftungseinbau – für Gebäude mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem 1. Januar 1995 werden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit unterstützt. Wer sich entschließt, dabei die Hilfe eines Experten in Anspruch zu nehmen, und sich für eine professionelle Baubegleitung entscheidet, erhält 50 Prozent der dafür anfallenden Kosten – maximal 4.000 Euro pro Antragsteller – als direkten Zuschuss auf sein Konto.
Von der individuellen Beratung profitiert der Bauherr gleich doppelt durch ein reduziertes Eigenrisiko und eine geringere finanzielle Belastung. Gefördert werden: Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung sowie Abnahme und Bewertung der Sanierung. Voraussetzung für den Zuschuss ist die Teilnahme am Programm „Energieeffizient Sanieren“. Eine Verbindung ist möglich, sofern die Summe der Fördermittel die förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Die Kombination mit einem Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die energetische Fachplanung und Baubegleitung ist nicht möglich. Bauherren, die sich beraten lassen und den Zuschuss in Anspruch nehmen wollen, müssen spätestens drei Monate nach Abschluss der qualifizierten Baubegleitung einen Antrag direkt an die KfW stellen. Mehr unter www.kfw.de/431 oder www.homeplaza.de.